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Als die Staubwolken sich verzogen…
Vor 50 Jahren wurde St. Marien gesprengt
Über das weite Areal des ehemaligen Gotischen Viertel ertönte
am frühen Sonnabendmorgen des 6. August 1960 kurz nach 9 Uhr das dreimalige
Signal des Sprengmeisters und genau um 9.08 Uhr verrichtete die erste Sprengladung
ihre zerstörerische Wirkung. Als die ersten Staubwolken sich verzogen,
sahen die Wismarer mit ungläubigem Entsetzen, dass ein Teil des Kirchenschiffes
von St. Marien zu einem Schutthaufen zusammen gesunken war.
Die St.-Marien-Kirche war am 14. April 1945 durch englische Luftminen
schwer beschädigt worden, doch an diesem 6. August 1960 begann die
endgültige Vernichtung von St. Marien. Weitere Sprengungen erfolgten
am 10., 16. und 26. August 1960. Alle Bewohner im Umkreis von 150 Meter
waren durch kurz zuvor angebrachte Plakate aufgefordert worden, zu diesem
Zeitpunkt ihre Wohnungen zu verlassen und die Fenster wegen der Druckwellen
zu öffnen.
Es ist wie so oft im Leben, man erkennt erst den wertvollen Verlust,
wenn etwas unwiderruflich verloren ist. So erging es vielen Wismarern,
denn der brutalen Zerstörung von St. Marien ging ein jahrelanger,
von vielen unbemerkter, Prozess voraus. Die Situation nach dem II. Weltkrieg
mit den politischen Umwälzungen stellte auch in Wismar alles auf dem
Kopf, was bislang als richtig und gut galt. Waren viele Wismarer gleich
nach dem Krieg bis in die fünfziger Jahre hinein noch fest überzeugt
davon, dass die beiden zerstörten Kirchen wieder aufgebaut würden,
so verhielten sich durch die verstärkte kirchenfeindliche Politik
und deren massive Agitation große Teile der Bevölkerung wenn
nicht gerade feindlich, so doch mehr und mehr gleichgültig gegenüber
den Kirchen. Die 1951 von Mitgliedern der Kirchgemeinden erbaute Neue Kirche
sollte bis zur Wiederherstellung der beiden großen Kirchen als Notkirche
für die obdachlos gewordenen Kirchgemeinden dienen. Sie ist heute
längst ein Denkmal geworden.
Auf diesen für die neuen politischen Machtinhaber fruchtbaren
Boden, wurde mit der evangelisch-lutherischen Kirche über die bestehenden
Geistlichen Hebungen und über Er- und Unterhalt der drei Wismarer
Stadtkirchen verhandelt. Schon in den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts
verhandelte die Stadt mit den Kirchen über die Geistliche Hebung,
da damals die Ausgaben die Einnahmen über das Doppelte überschritten
und die Stadt wegen des Ausgleichs aus dem städtischen Haushalt, damals
sogar das Gehalt der Pastoren aussetzen wollte.
Dies war jetzt noch prekärer, da Einnahmen aus den Geistlichen
Hebungen, unter anderem auf Grund der veränderten politischen Lage
und den Eigentumsverhältnissen, sehr gering waren und die Stadt die
Ausgaben über ihren Haushalt ausgleichen musste. Da aber die Stadt
das Patronatsrecht hatte, das heißt, sie war für die bauliche
Unterhaltung der Kirchen verantwortlich, sollte die Stadt auch für
den Wiederaufbau sorgen. Dies scheiterte natürlich an dem Unvermögen
der DDR und den ideologischen Vorstellungen der führenden Funktionäre,
diese Mittel dafür aufzubringen. Ohne Informationen über Hintergründe
stellte man die Bürger vor die vermeintlich einfache Frage, ob sie
lieber Wohnungen oder Kirchen haben wollten. Wie unter den damaligen Umständen
die Entscheidung auf diese demagogische Frage war, ist aus heutiger Sicht
zwar schwer verständlich aber nachvollziehbar.
Hinzu kam eine Einschätzung der Kirche, wie der Wismarer Landessuperintendent
Voß 1955 schrieb: „Sehr viel schwieriger liegen die Dinge bei den
Kirchen. Bei ihnen muss zugegeben werden, dass sie nicht nur Gottesdienst-Gebäude,
sondern auch für das Bild der Stadt wesentliche Kulturdenkmale sind,
an deren Erhaltung und Pflege die Stadt deshalb ein großes Interesse
haben müsste. Auf der anderen Seite entsprechen sie, sowohl ihrer
Lage wie ihrer außerordentlichen Größe nach, nicht den
Bedürfnissen der Wismarer Kirchgemeinden und erst recht nicht deren
finanziellen Kraft. Es ist sogar zu fragen, ob ihre Erhaltung, zumal eine
gründliche Herstellung in dieser eingeschlossen, nicht auch die Kräfte
der Landeskirche weit übersteigt. Dem kirchlichen Leben in Wismar
wäre mit kleinen Kirchengebäuden in den Außenvierteln mehr
gedient als mit der Wiedergewinnung der Riesenräume von St. Marien
und St. Georgen“. Spannungen und Meinungsverschiedenheiten über den
Umgang mit den Geistlichen Hebungen und den Stadtkirchen zwischen Landeskirche
und dem Wismarer Landessuperintendent waren für den weiteren Verlauf
auch nicht gerade förderlich. Trotzdem konnte man sich Wismar ohne
St. Marien nicht vorstellen und auch die Meinung von Serafim Polenz vom
Institut für Denkmalpflege, einem der eifrigsten Verfechter zur Erhaltung
von St. Marien, die St.-Marien-Kirche wenigstens als „Kulturkirche“ zu
retten, wurde verworfen.
Hinter den offiziellen Verhandlungen war jedoch eine Entscheidung zur
Beseitigung des Kirchenschiffes von St. Marien längst gefallen. Im
Februar 1960 erhielt die Parteileitung der SED in Wismar von ihrer übergeordneten
Bezirksleitung die unmissverständliche Order, den Abbruch des Kirchenschiffes
unverzüglich in die Wege zu leiten. Es war eine eindeutig festgelegte
Order aus ideologischen Gründen, wobei man die finanziellen Engpässe
nur vorschob. Aus den gleichen ideologischen Gründen wurden in der
DDR die Leipziger Universitätskirche und andere Kirchen, wie in Potsdam,
zerstört.
Die Wismarer Genossen der Kreisparteileitung leiteten dies im März
1960 unverzüglich an Oberbürgermeister Herbert Fiegert mit einem
verbindlichen Auftrag zur Ausführung weiter. Wie wichtig die Angelegenheit
für die SED war zeigt, dass sich der oberste Bezirksparteichef Karl
Mewis selbst einschaltete und im Juli 1960 kritisierend anfragte, wie weit
„die Sache nun gediehen sei“. Um den Bürgern diese „Kulturschandtat“
schmackhaft zu machen, wurden Pläne zur Umgestaltung des Marienkirchplatzes
mit einem Theater öffentlich vorgestellt. Hinzu kam eine breit angelegte
gesteuerte „Leserbriefaktion“ in der Tageszeitung, wo ausnahmslos nur positive
Stimmen zum Abriss von St, Marien abgedruckt wurden. Nachweislich geschriebene
Protestbriefe wurden nicht veröffentlicht. Eine „Expertenkommission“
untersuchte am 9. Juni 1960 die Ruine und schrieb am gleichen Tag(!) ein
„Gutachten“ von einer halben DIN A 4 Seite - ein Schreiben, das nicht
das Blatt Papier wert ist, auf dem es geschrieben wurde. Ein vom Institut
für Denkmalpflege in aller Eile in Auftrag gegebenes Gutachten wurde
nicht mehr in Erwägung gezogen.
Nun wurde vielen erst richtig deutlich, wie groß die Gefahr für
St. Marien war. Der Kirchgemeinderat und engagierte Wismarer Bürger
wandten sich vergeblich an den Wismarer Rat und an die DDR Regierung. Die
Kreisleitung der SED hatte am 3. Juni 1960 beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung
den Abbruch der Kirche zu beschließen habe!! Dieser „Beschluss“ kam
am 4. August 1960 zustande. Zwar hatte sich Denkmalpfleger Serafim Polenz
massiv in der Stadtverordnetenversammlung gegen den Abbruch ausgesprochen,
doch der vorher festgelegte „Beschluss“ zur, nur zwei Tage später
erfolgten, ersten Sprengung war unumstößlich.
Bei den Bürgern gab es unterschiedliche Meinungen dazu und auch
massiven Protest. So wie vom Wismarer Dr. Jürgen Gundlach, der mit
einem Protestschreiben an den Ministerpräsidenten der DDR seine junge
akademische Laufbahn aufs Spiel setzte. Doch St. Marien war ihm wichtiger.
Es war auch vielfach stiller Protest zu merken und Pastor Lemcke,
Pfarrer der St.-Marien-Kirchgemeinde setzte einen Trauerrand am Schaukasten
der Kirchgemeinde mit Bildern der unzerstörten St.-Marien-Kirche.
Nach Meinung führender SED Funktionäre waren dies „von der Nato
und westlichen Aggressoren gesteuerte Meinungen“. Jetzt erst merkten viele
Bürger, was sie verloren hatten. Schon Anfang des Jahres 1960 war
die Kapelle Maria zur Weiden, die nun kaum Gefahren für das Umfeld
darstellte, stillschweigend ohne jede Genehmigung abgerissen worden. Die
Steine von St. Marien wurden mit großen Steinmühlen bis in den
Sommer 1961 zermahlen. Teile der massiven Pfeiler hatten sich der Sprengung
widersetzt und mussten per Hand zerkleinert werden. Den Rest transportierten
Soldaten der russischen Garnison ab.
Aus den Versprechungen der Stadt gegenüber der Kirche wurde nicht
viel. Das Archidiakonatshaus wurde aufgebaut und es entstand auf dem Kirchenboden
von St. Marien, der Teil des alten Wismarer Friedhofes ist, ein Parkplatz.
Erste Sanierungsarbeiten am St. Marienturm blieben, außer der Instandsetzung
der Turmuhr und des Glockenspieles, das zudem noch aus dem damaligen „Westen“
von Altschülern der Großen Stadtschule bezahlt wurde, im Ansatz
stecken. Auf dem Platz von Maria zur Weiden wurde eine noch heute existierende
Betondecke gegossen und der damalige VEB Fleischwirtschaft stellte dort
seine Fahrzeuge ab. Im „sozialistischen Stadtteil“ Wendorf wurde 1966 das
„Haus der Begegnung“ geweiht. Man vermied damals das Wort „Kirche“. Die
St.- Georgen-Kirche verfiel immer mehr und erst ab 1990 war die Zeit
reif für einen Wiederaufbau und für die Nutzung aller Bürger.
St. Marien ist durch die Sichtbarmachung der Umfassungsmauern des Kirchenschiffes
längst wieder aktuell und sollte Mahnmal sein, das sich ein 14. April
1945 und ein 6. August 1960 nicht wiederholen darf. Nicht mehr und nicht
weniger soll dieser kleine Beitrag, der längst nicht alles aus der
Zeit vor 50 Jahren wiedergeben kann, bewirken.
Detlef Schmidt
Wismar, den 12. Juni 2010