David Mevius, geboren am 6. Dezember 1609 in Greifswald, entstammte einer alten Juristenfamilie. Er erhielt eine erste Ausbildung an der Lateinschule der Heimatstadt und nahm dort zuerst ein Studium der Theologie auf. Bald wandte er sich jedoch der Rechtswissenschaft zu.
Berühmt wurde Mevius einerseits durch seine langjährige Arbeit als Syndikus der Stadt Stralsund, als Verfasser des commentarius in ius lubecense (1641/42) und mehrerer deutschsprachiger Schriften über Pachtverhältnisse, Leibeigenschaft und zur Rechtsstellung und Steuerfreiheit des Adels. Als geschulter Jurist und Doktor beider Rechte trat Mevius vor allem als Rechtspraktiker in Erscheinung.
Nach der schwedischen Besetzung Pommerns trat Mevius in den diplomatischen Dienst der schwedischen Krone. 1653 wurde er Vizepräsident des neu gegründeten Tribunals für die schwedischen Besitzungen im Deutschen Reich in Wismar und damit in der Rechtsprechung des Gerichts führend. Auch die fortschrittliche Gerichtsordnung stammt aus seiner Feder. Weiterhin in diplomatischer Mission tätig, erlangte Mevius Bedeutung durch die Beilegung des kurmainzisch-pfälzischen Wildfangstreits. Bis zu seinem Tod blieb er Vizepräsident des Wismarer Tribunals.
Neben den genannten Schriften hinterließ er insbesondere decisiones,
über 3000 Entscheidungen aus seiner Tätigkeit als Gerichtspräsident,
eine Kodifikation des mecklenburgischen Landrechts, die sich bereits stark
auf naturrechtliche Grundlagen stützt.